Billardfreunde Bremen setzen sich erfolgreich gegen WPA-Sperren durch – DBU-Verbandsgericht bestätigt im Wege der einstweiligen Anordnung Spielberechtigung
Bremen, 24. Februar 2025 – Ein historischer Sieg für den deutschen Billardsport: Die Billardfreunde Bremen haben sich in einem verbandsgerichtlichen Eilverfahren erfolgreich gegen die von der World Pool Association (WPA) und der European Pocket Billiard Federation (EPBF) verhängten Sperren ihrer Spieler gewehrt. Das Verbandsgericht der Deutschen Billard-Union (DBU) unter dem Vorsitz von Dr. Jan Zimmerling hat mit Beschluss vom 21.02.2025 festgestellt, dass die angeordneten Maßnahmen der internationalen Verbände (Verlust der Spielberechtigung der beiden Spieler) keine Auswirkungen auf den nationalen Spielbetrieb der DBU haben. Damit sind die Spieler Hai Long Le und Fitim Haradinaj ab sofort für den nationalen Spielbetrieb der DBU wieder uneingeschränkt spielberechtigt.
Die Entscheidung ist ein herber Rückschlag für die WPA und EPBF, die versucht hatten, Spielern, die an nicht von der WPA sanktionierten Turnieren – darunter die Hanoi Open – teilgenommen haben, die Spielberechtigung über den nationalen Verband entziehen zu lassen. Das DBU-Verbandsgericht sah die Umsetzung dieser Maßnahmen durch die DBU als rechtswidrig an, da es an einer ausreichenden rechtlichen Grundlage in der Satzung des nationalen Verbandes fehlt.
„Dies ist ein wegweisender Sieg für alle Billardspieler, die sich nicht von internationalen Funktionären bevormunden lassen wollen,“ sagt Nils Johanning, 1. Vorsitzende der Billardfreunde Bremen. „Unser Erfolg zeigt, dass sich Sportler und Vereine gegen willkürliche Entscheidungen zur Wehr setzen können – und gewinnen!“
„Das DBU-Verbandsgericht ist der Argumentation der Billardfreunde Bremen und seiner beiden Spieler gefolgt, wonach der hier zu bewertende Sachverhalt dieselbe rechtliche Problematik aufweist wie in dem vom Bundesgerichtshof bereits in 2016 entschiedenen Fall „SV Wilhelmshaven“, so der Verfahrensbevollmächtigte der Billardfreunde Bremen, Prof. Dr. Cherkeh, Fachanwalt für Sportrecht aus Hannover. Das Verbandsgericht habe, so Cherkeh, in seinem Beschluss in klarer Deutlichkeit herausgestellt: „Weder WPA, noch EPBF können ihre Mitgliedsverbände zu Verstößen gegen nationales Recht verpflichten.“ Und ferner: „Ob die hier ausgesprochenen Maßnahme der WPA, die die EPBF inhaltsgleich übernommen hatte, darüber hinaus u.a. EU-kartellrechtswidrig und daher nichtig sind, bleibt einer Prüfung im jetzt noch anhängigen Hauptsacheverfahren vor dem DBU-Verbandsgericht vorbehalten“, so Cherkeh.
Die Entscheidung des DBU-Verbandsgerichts ist nicht nur eine klare Niederlage für die WPA, sondern auch ein bedeutender Präzedenzfall für die Autonomie nationaler Verbände. Die Billardfreunde Bremen fordern nun die DBU auf, sich offensiver gegen die unverhältnismäßigen Maßnahmen der internationalen Verbände zu stellen und die Interessen ihrer Spieler aktiv zu vertreten.
Mit diesem Beschluss ist es offiziell: Die DBU darf die von der WPA verhängten Sperren nicht automatisch auf den nationalen Spielbetrieb übertragen. Die Spieler der Billardfreunde Bremen sind wieder spielberechtigt – und bereit für die kommenden Herausforderungen in der Bundesliga.

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